Elternbeirat PG Augsburg

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Klassenelternsprecher

Über das Verfahren der Wahl, die Amtszeit und die Aufgaben von Klassenelternsprecherinnen und Klassenelternsprechern (Art. 64 Abs. 2 Satz 1 BayEUG) entscheidet der Elternbeirat.

In den Jahrgangsstufen 5 bis 10 werden als Helfer des Elternbeirats (§22 GSO und Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayEUG) Klassenelternsprecher gewählt. Die Erziehungsberechtigen der Schüler einer Klasse wählen aus ihrer Mitte den Klassenelternsprecher und seinen Stellvertreter. Die Amtszeit beträgt ein Schuljahr. Der Schulleiter setzt im Einvernehmen mit dem Vorsitzenden des Elternbeirats Ort und Zeit der Wahl fest.

Die Klassenelternsprecher bilden zusammen mit dem Elternbeirat die Elternvertretung. Elternbeirat und Klassenelternsprecher stehen in ständigem Informationsaustausch und unterrichten sich wechselseitig über alle wesentlichen Angelegenheiten, die für ihre jeweilige Arbeit von Bedeutung sind. Der Vorsitzende des Elternbeirats lädt alle Klassenelternsprecher mindestens zweimal jährlich zu einer Klassenelternsprecherversammlung ein.

Die Aufgaben der Klassenelternsprecher sind ausschließlich klassenbezogen:

  • organisatorische Fragen der Klasse und des Unterrichts
  • Durchführung von Veranstaltungen, die der Pflege und Förderung der Gemeinschaftsarbeit von Klasse und Elternhaus dienen, einschließlich der schulischen Freizeitgestaltung,
  • Anträge und Wünsche an den Elternbeirat
  • die Einberufung von Klassenelternversammlungen.
    Zu Klassenelternversammlungen können die Klassenelternsprecher den Klassleiter und weitere Lehrkräfte hinzu bitten, Mitglieder des Elternbeirats können teilnehmen.

Im Übrigen gelten für die Klassenelternsprecher die schulrechtlichen Bestimmungen, insbesondere über die Ehrenamtlichkeit (§19 Abs. 2 GSO) und die Verpflichtung zur Verschwiegenheit, auch nach dem Ausscheiden (§20 Abs. 6 GSO).

Tradition am PG hat der immer wieder gern besuchte Klassenelternstammtisch.